Heidelberger Retinatomograf (HRT)

Bei dieser lasertomografischen Vermessung des Sehnervenkopfes (Papille) wird der Sehnervenkopf biometrisch vermessen (mit ca. 150.000 Messpunkten) – völlig berührungslos und ungefährlich.
Die Ergebnisse dieser Messung werden gespeichert und können mit späteren Aufnahmen quantitativ verglichen werden.

So können schon geringste Veränderungen am Sehnervenkopf erkannt werden, sehr viel empfindlicher als bei alleiniger Beschreibung des Aussehens der Papille.
Die Vermessung mit dem Retinatomografen eignet sich vor allem zur Verlaufskontrolle bei erhöhtem Glaukomrisiko, einem beginnenden Glaukom, bei auffälligem Sehnervenkopf und erhöhtem Augeninnendruck (okuläre Hypertension).

Die Leitlinien und die aktuelle Rechtsprechung (OLG Hamm 26 U 48/14) fordern bei Patienten mit Glaukom eine objektive Dokumentation, wie sie zum Beispiel mit dem Retinatomografen möglich ist.
Diese Leistung ist jedoch nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen, private Krankenversicherungen übernehmen fast immer die Kosten.

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